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nach den vielen schwierigen Wochen, kommen wir wieder ein Stück in die Normalität zurück und haben uns für die Planung und Durchführung unseres traditionellen Sportlichen Familien-FLOH-Marktes entschieden.

Dieser wird etwas kleiner als gewohnt, mit 25 Verkaufsflächen, ohne Verpflegung mit Kaffee/Kuchen und unter Einhaltung einiger Regeln durchgeführt werden.

Grundsätzliche Vorgaben und Maßnahmen für die Veranstaltungen

  • Richtlinien der Bundes- und Landesregierung werden eingehalten, Empfehlungen der Sportverbände werden beachtet
  • in allen Bereichen der Sport- oder Veranstaltungsstätte wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern geachtet, außer zwischen Personen aus dem gleichen oder einem weiteren Hausstand.
  • Die Einhaltung von größeren Abständen als dem Mindestabstand von 1,5 Metern wird dringend empfohlen.
  • Die Besucher betreten die Halle nacheinander unter Einhaltung des Mindestabstandes und werden über ein Leitsystem („Einbahnstraße“) geführt.
  • Die Verkaufsflächen werden mit Abstand geplant, damit eine Unterschreitung des Mindestabstandes zwischen Personen zu keinem Zeitpunkt zu befürchten ist.
  • Durch regelmäßiges Lüften vor, während und nach der Veranstaltung im Abstand von 30 Minuten die gesteigerte Frischluftzufuhr gewährleistet.
  • Damit im Falle eines späteren positiven SARS-CoV-2 Testes eines Teilnehmenden (Verkäufer/Organisationsteam) oder Besuchers die Gesundheitsämter bei der datenschutzkonformen und datensparsamen Kontaktnachverfolgung unterstützt werden können, werden Anwesenheitslisten geführt und Besucher/Zuschauer sind verpflichtet ihren Namen und ihre Telefonnummer zu hinterlassen.
  • Handdesinfektionsmittel (Protectol, BASF) mit Spendern, Flüssigseife mit Spendern und Papierhandtücher liegen in ausreichendem Umfang vor.
  • Hände werden beim Betreten der Veranstaltungsstätte gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert (Desinfektion steht bereit).
  • Helfer und Organisationsteam führen einen Mundschutz mit.
  • Ordnungspersonal achtet auf die Einhaltung der aktuellen Vorschriften.
  • Im Falle eines Unfalls/Verletzung müssen sowohl Ersthelfer/ -innen als auch der/die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.