Sportlichen Familien FLOH-Markt des SC Hoyerswerda e.V.

nach den vielen schwierigen Wochen, kommen wir wieder ein Stück in die Normalität zurück und haben uns für die Planung und Durchführung unseres traditionellen Sportlichen Familien-FLOH-Marktes entschieden.

Dieser wird etwas kleiner als gewohnt, mit 25 Verkaufsflächen, ohne Verpflegung mit Kaffee/Kuchen und unter Einhaltung einiger Regeln durchgeführt werden.

Grundsätzliche Vorgaben und Maßnahmen für die Veranstaltungen

  • Richtlinien der Bundes- und Landesregierung werden eingehalten, Empfehlungen der Sportverbände werden beachtet
  • in allen Bereichen der Sport- oder Veranstaltungsstätte wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern geachtet, außer zwischen Personen aus dem gleichen oder einem weiteren Hausstand.
  • Die Einhaltung von größeren Abständen als dem Mindestabstand von 1,5 Metern wird dringend empfohlen.
  • Die Besucher betreten die Halle nacheinander unter Einhaltung des Mindestabstandes und werden über ein Leitsystem („Einbahnstraße“) geführt.
  • Die Verkaufsflächen werden mit Abstand geplant, damit eine Unterschreitung des Mindestabstandes zwischen Personen zu keinem Zeitpunkt zu befürchten ist.
  • Durch regelmäßiges Lüften vor, während und nach der Veranstaltung im Abstand von 30 Minuten die gesteigerte Frischluftzufuhr gewährleistet.
  • Damit im Falle eines späteren positiven SARS-CoV-2 Testes eines Teilnehmenden (Verkäufer/Organisationsteam) oder Besuchers die Gesundheitsämter bei der datenschutzkonformen und datensparsamen Kontaktnachverfolgung unterstützt werden können, werden Anwesenheitslisten geführt und Besucher/Zuschauer sind verpflichtet ihren Namen und ihre Telefonnummer zu hinterlassen.
  • Handdesinfektionsmittel (Protectol, BASF) mit Spendern, Flüssigseife mit Spendern und Papierhandtücher liegen in ausreichendem Umfang vor.
  • Hände werden beim Betreten der Veranstaltungsstätte gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert (Desinfektion steht bereit).
  • Helfer und Organisationsteam führen einen Mundschutz mit.
  • Ordnungspersonal achtet auf die Einhaltung der aktuellen Vorschriften.
  • Im Falle eines Unfalls/Verletzung müssen sowohl Ersthelfer/ -innen als auch der/die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.